Kein Numerus Clausus...
Im deutschen Hochschulwesen wird häufig mit einem Numerus Clausus gearbeitet. Studiengänge, die diesem System unterliegen, bieten eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen pro Jahr. Wenn die Zahl der Anmeldungen größer ist als die Zahl der verfügbaren Studienplätze, findet ein Losverfahren oder eine Aufnahmeprüfung statt.
An niederländischen Hochschulen ist der Numerus Clausus eher selten. Dies gilt auch für die Hanze University Groningen. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass mansich nicht zu einem Studiengang seiner Wahl anmelden kann. Allerdings ist die Aufnahmekapazität bei drei Studiengängen beschränkt. Es handelt sich hierbei um die Studiengänge Physiotherapie, Mundpflege sowie Sport, Gesundheit & Management.
...aber eine verbindliche Studienempfehlung
Ein weiterer Unterschied zum deutschen System ist die so genannte Studienempfehlung. In den Niederlanden erhält man am Ende des ersten Studienjahres eine verbindliche Studienempfehlung. Wenn diese negativ ausfällt, wird der/die Student(in) exmatrikuliert und kann das Studium nicht fortsetzen.
Dies erscheint auf den ersten Blick ziemlich drastisch. Auf der anderen Seite schafft es von Anfang an Klarheit. Wenn die Entscheidung für einen bestimmten Studiengang ein Fehlgriff war, ist es besser, wenn man dies in der Anfangsphase herausfindet. Außerdem wird auf diese Weise gewährleistet, dass die Mitstudenten in den darauf folgenden Studien-jahren vom Niveau her in etwa gleich sind.